AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Studiomieten.com.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Studiomieten.com.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Studiomieten.com.
1.1 Die Onlineplattform „studiomieten.com" wird betrieben von Noah Benjamin Buchas, Hermanngasse 5, 1070 Wien, Österreich (nachfolgend „StudioMieten", „wir").
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Nutzungsverhältnis zwischen StudioMieten und den Nutzern der Plattform. Sie gelten für Anbieter, die Flächen zur Nutzung einstellen, und für Gäste, die Flächen buchen.
1.3 StudioMieten stellt ein technisches System zur Verfügung, über das Anbieter Flächen darstellen, Gäste suchen und buchen, beide Seiten kommunizieren und Zahlungen über den Zahlungsdienstleister Stripe ausgeführt werden können.
1.4 Der Vertrag über die konkrete Nutzung einer Fläche kommt ausschließlich zwischen Anbieter und Gast zustande. StudioMieten ist nicht Partei dieses Vertrags, nicht Eigentümer, nicht Vermieter, nicht Mieter und nicht Immobilienmakler.
1.5 StudioMieten schuldet weder die Verfügbarkeit noch die Beschaffenheit, Eignung, Sicherheit oder Mangelfreiheit einer Fläche und übernimmt keine Vertretung einer Vertragspartei.
1.6 Diese AGB sind vor der Registrierung und in jeder Phase der Geschäftsbeziehung frei abrufbar (Art. 3 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 2019/1150).
2.1 „Anbieter" ist ein Nutzer, der über die Plattform eine Fläche zur entgeltlichen Nutzung anbietet.
2.2 „Gast" ist ein Nutzer, der über die Plattform eine Fläche bucht.
2.3 „Fläche" ist der konkrete Raum, das Studio oder die sonstige Örtlichkeit, die Gegenstand eines Inserats ist.
2.4 „Basispreis" ist der vom Anbieter festgelegte Preis für die Flächennutzung.
2.5 „Servicegebühr" ist das Entgelt des Gasts für die Systemleistung von StudioMieten; sie tritt zum Basispreis hinzu.
2.6 „Sofortbuchung" ist eine Buchung, die ohne gesonderte Annahme durch den Anbieter zustande kommt. „Buchungsanfrage" ist eine Buchung, die der Annahme durch den Anbieter bedarf.
3.1 StudioMieten erbringt gegenüber den Nutzern technische System- und Datenverarbeitungsleistungen. Dazu zählen insbesondere:
3.2 StudioMieten gewährleistet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, Ausfälle externer Dienstleister oder höhere Gewalt können zu Einschränkungen führen.
3.3 StudioMieten kann Funktionen ändern, erweitern, einschränken oder einstellen. Ein Anspruch auf den Fortbestand einer bestimmten Funktion besteht nicht. Wesentliche Änderungen werden nach § 28 mitgeteilt.
4.1 StudioMieten erbringt keine Immobilienmakler- und keine Immobilientreuhandleistung, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung, keine Zahlungsdienstleistung im aufsichtsrechtlichen Sinn und keine Treuhandleistung.
4.2 StudioMieten verwahrt keine Kundengelder. Der auf den Anbieter entfallende Betrag wird bei Einzug der Zahlung unmittelbar dessen eigenem Konto bei Stripe gutgeschrieben und verbleibt dort bis zur Auszahlung. StudioMieten vereinnahmt ausschließlich die eigenen Gebühren.
4.3 Soweit StudioMieten automatisierte Zahlungsvorgänge auslöst oder Zahlungsstatus verarbeitet, geschieht dies als technische Systemfunktion.
4.4 Zahlungen, Autorisierungen, Auszahlungen, Identitätsprüfungen und Betrugsprävention werden von Stripe Payments Europe Ltd. bzw. den mit dieser verbundenen Gesellschaften durchgeführt. Anbieter benötigen hierfür ein eigenes Stripe-Konto und unterliegen insoweit den Bedingungen von Stripe.
5.1 Die Nutzung setzt ein Benutzerkonto voraus. Registrieren dürfen sich volljährige, geschäftsfähige natürliche Personen sowie Unternehmen.
5.2 Die bei Registrierung und Nutzung abgefragten Angaben sind vollständig, richtig und aktuell zu halten. Änderungen sind unverzüglich im Konto nachzuführen.
5.3 Zugangsdaten sind geheim zu halten. Handlungen über ein Benutzerkonto werden dem Kontoinhaber zugerechnet, bis er eine missbräuchliche Nutzung anzeigt.
5.4 Die Übertragung eines Benutzerkontos an Dritte ist unzulässig.
5.5 StudioMieten kann die Einrichtung eines Benutzerkontos ablehnen. Bestehende Benutzerkonten werden ausschließlich nach Maßgabe von § 21 und § 26 eingeschränkt, gesperrt oder gelöscht.
6.1 Der Anbieter sichert zu, zur Gestattung der Nutzung der angebotenen Fläche berechtigt zu sein und über alle erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen zu verfügen. Dies betrifft insbesondere Eigentümer-, Vermieter- oder Hausverwaltungszustimmungen sowie gewerbe-, bau-, veranstaltungs- und widmungsrechtliche Voraussetzungen.
6.2 Der Anbieter erfüllt seine steuerlichen, gewerberechtlichen, versicherungs- und datenschutzrechtlichen Pflichten eigenverantwortlich.
6.3 Der Anbieter gibt bei der Registrierung an, ob er als Unternehmer oder als Privatperson handelt. Diese Angabe wird Gästen vor Vertragsabschluss angezeigt. Bietet eine Privatperson an, werden Gäste darauf hingewiesen, dass die Verbraucherschutzvorschriften der Union auf den Nutzungsvertrag nicht anwendbar sind (§ 4a KSchG bzw. Art. 246d EGBGB).
6.4 Der Anbieter hält Verfügbarkeiten, Preise und Ausstattungsangaben aktuell und stellt sicher, dass bestätigte Buchungen tatsächlich genutzt werden können.
6.5 Der Anbieter stellt dem Gast die Fläche im zugesagten Zustand und zur zugesagten Zeit zur Verfügung und ermöglicht den Zugang.
7.1 Der Anbieter ist für sämtliche Inhalte seines Inserats verantwortlich, insbesondere für Beschreibungen, Bilder, Standort-, Preis- und Ausstattungsangaben.
7.2 Der Nutzer sichert zu, über die erforderlichen Rechte an den hochgeladenen Inhalten zu verfügen und keine Rechte Dritter zu verletzen. Sind auf Bildern Personen erkennbar, sichert der Nutzer zu, deren Einwilligung eingeholt zu haben.
7.3 Der Nutzer räumt StudioMieten das nicht ausschließliche, unentgeltliche Recht ein, die hochgeladenen Inhalte zu speichern, technisch zu bearbeiten, zu vervielfältigen und im Rahmen des Plattformbetriebs öffentlich zugänglich zu machen. Das Recht umfasst die Bewerbung des konkreten Inserats auf der Plattform, in Suchmaschinen, in Newslettern und auf den Profilen von StudioMieten in sozialen Netzwerken.
7.4 Das Nutzungsrecht endet mit der Löschung des Inhalts oder des Benutzerkontos. Davon ausgenommen sind bereits erstellte Werbemittel und Sicherungskopien, solange deren Rückzug technisch unverhältnismäßig wäre, sowie Inhalte, die zur Abwicklung oder Dokumentation bestehender Buchungen erforderlich sind.
7.5 Das Eigentum und die Rechte an den Inhalten verbleiben beim Nutzer. StudioMieten erwirbt keine ausschließlichen Rechte (Art. 3 Abs. 1 lit. e der Verordnung (EU) 2019/1150).
8.1 Die Reihenfolge, in der Inserate in Suchergebnissen und Übersichten erscheinen, wird durch die nachfolgend genannten Hauptparameter bestimmt. Die Aufzählung ist nach abnehmender Bedeutung geordnet.
8.2 Vorrangig vor allen weiteren Parametern werden Inserate angezeigt, die als „Gästeliebling" gekennzeichnet sind. Diese Kennzeichnung beruht auf Bewertungs- und Buchungsdaten des jeweiligen Inserats und ist nicht käuflich.
8.3 Innerhalb der übrigen Inserate werden sofort buchbare Inserate — solche mit aktivierter Sofortbuchung, deren Anbieter zur Auszahlung eingerichtet ist — vor nur auf Anfrage buchbaren Inseraten angezeigt, weil die Buchung dort ohne gesonderte Annahme durch den Anbieter und damit erfahrungsgemäß am verlässlichsten zustande kommt. Diese Reihung ist nicht käuflich. Innerhalb der so gebildeten Gruppen bestimmen folgende Hauptparameter die Reihenfolge:
8.4 Die Gewichtung folgt dem Zweck, Gästen zuerst diejenigen Flächen zu zeigen, deren Buchung erfahrungsgemäß am verlässlichsten zustande kommt und am seltensten beanstandet wird. Bewertungen wiegen deshalb am stärksten; aktuelle Bewertungen und Buchungen wiegen stärker als ältere, weil sie den gegenwärtigen Zustand besser abbilden. Die Entfernung zu deinem Standort wirkt, weil eine nahe gelegene Fläche in der Regel praktisch besser nutzbar ist. Der Startbonus für neue Inserate besteht, damit Inserate ohne Bewertungshistorie überhaupt sichtbar werden können. Der geringfügige, zeitlich wechselnde Ausgleich bei gleichwertigen Inseraten dient einer gleichmäßigen Sichtbarkeit und benachteiligt kein Inserat.
8.5 Die vom Gast gewählten Such- und Filterkriterien, insbesondere Ort, Zeitraum, Kategorie und Ausstattung, gehen der Rangfolge vor: Inserate, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden nicht angezeigt.
8.6 Die Reihenfolge der Suchergebnisse kann nicht gegen unmittelbare oder mittelbare Vergütung beeinflusst werden. Es bestehen keine bezahlten Platzierungen und keine höhere Einstufung gegen erhöhte Gebühren. Werden bezahlte Platzierungen künftig eingeführt, werden sie gekennzeichnet und diese Bestimmung wird zuvor entsprechend geändert.
8.7 Nicht offengelegt werden die zugrundeliegenden Algorithmen sowie Angaben, die eine Manipulation der Suchergebnisse ermöglichen würden (Art. 5 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2019/1150).
8.8 Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Sichtbarkeit oder Anzahl von Buchungen besteht nicht. Eine hervorgehobene Darstellung bedeutet nicht, dass StudioMieten die Fläche geprüft oder für geeignet befunden hat.
9.1 Der Anbieter legt je Inserat fest, ob Sofortbuchung oder Buchungsanfrage gilt.
9.2 Bei der Sofortbuchung kommt der Nutzungsvertrag zwischen Anbieter und Gast mit erfolgreicher Zahlungsautorisierung zustande.
9.3 Bei der Buchungsanfrage kommt der Nutzungsvertrag mit der Annahme durch den Anbieter zustande. Der Anbieter hat hierfür 24 Stunden ab Eingang der Anfrage Zeit. Nimmt er nicht fristgerecht an, verfällt die Anfrage und die Zahlungsautorisierung wird aufgehoben.
9.4 Buchungen setzen einen Mindestvorlauf voraus: Der früheste buchbare Tag ist der übernächste Kalendertag. Buchungen mit Nutzungsbeginn am laufenden oder am darauffolgenden Kalendertag sind nicht möglich.
9.5 Die Nachrichtenfunktion zwischen Anbieter und Gast steht erst nach Zustandekommen der Buchung zur Verfügung.
10.1 Vor Abgabe der Buchungserklärung werden dem Gast angezeigt: die Fläche und der Zeitraum, der Basispreis, die Servicegebühr, der Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer, die geltenden Stornoregeln sowie die Angabe, ob der Anbieter Unternehmer oder Privatperson ist.
10.2 Unmittelbar vor Abgabe der Buchungserklärung wird hervorgehoben, dass der Nutzungsvertrag mit dem Anbieter und nicht mit StudioMieten zustande kommt.
10.3 Die Verpflichtungen verteilen sich wie folgt: Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Fläche im zugesagten Zustand und Zeitraum sowie alle daraus folgenden Gewährleistungs- und Schadenersatzpflichten. StudioMieten schuldet die Bereitstellung des technischen Systems, die Übermittlung der Buchungsdaten, die Anbindung an Stripe für die Zahlung und die Bereitstellung der Belege über die eigenen Gebühren.
10.4 Die Hauptparameter des Rankings sind in § 8 dargestellt und zusätzlich auf einer eigenen, von den Suchergebnissen unmittelbar erreichbaren Seite abrufbar.
11.1 Der Anbieter legt den Basispreis fest.
11.2 Der Gast zahlt zusätzlich zum Basispreis eine Servicegebühr in Höhe von grundsätzlich 4 % des Basispreises. Sie wird im Buchungsvorgang gesondert ausgewiesen.
11.3 Die Servicegebühr ist das Entgelt für die Systemleistung von StudioMieten. Sie ist kein Entgelt für die Flächennutzung und keine Provision für einen Vertragsabschluss.
11.4 StudioMieten ist Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Auf die Servicegebühr wird daher keine Umsatzsteuer erhoben und in den Belegen keine ausgewiesen. Die genannten Beträge sind Endbeträge.
11.5 Der vom Anbieter festgelegte Basispreis kann demgegenüber Umsatzsteuer enthalten. Ob und in welcher Höhe, richtet sich allein nach dem steuerlichen Status des jeweiligen Anbieters; hierfür ist dieser verantwortlich.
11.6 Über die Servicegebühr erhält der Gast einen eigenen Beleg. Für die Flächennutzung selbst ist der Anbieter Rechnungsleger; StudioMieten stellt hierfür keine Rechnung aus.
12.1 Zahlungen werden über Stripe ausgeführt. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs wird der Gesamtbetrag zunächst auf der Zahlungskarte des Gasts reserviert.
12.2 Der Gesamtbetrag bleibt zunächst nur auf der Zahlungskarte des Gasts reserviert und wird grundsätzlich erst nach Ende des gebuchten Zeitraums eingezogen. Liegt der Nutzungsbeginn so weit in der Zukunft, dass die Reservierung auf der Zahlungskarte bis dahin nicht aufrechterhalten werden kann, wird der Betrag bereits davor eingezogen, spätestens vor Ablauf der Reservierung. Bei der Buchungsanfrage wird die Buchung erst mit der Annahme durch den Anbieter verbindlich; wird die Anfrage abgelehnt oder nicht fristgerecht angenommen, wird die Reservierung ersatzlos aufgehoben.
12.3 Mit dem Einzug wird der auf den Anbieter entfallende Anteil unmittelbar dessen eigenem Stripe-Konto gutgeschrieben. StudioMieten behält daraus die eigenen Gebühren ein.
12.4 Die Auszahlung des Guthabens auf das Bankkonto des Anbieters gibt StudioMieten frühestens zwei Tage nach Ende des gebuchten Zeitraums frei, sofern kein gemeldeter Problemfall nach § 16 offen ist. Der tatsächliche Zeitpunkt hängt zusätzlich davon ab, wann der Zahlungsdienstleister die eingezogenen Beträge auf dem Konto des Anbieters zur Auszahlung verfügbar macht; dieser Freigabezeitpunkt kann später liegen. Den für die jeweilige Buchung geltenden voraussichtlichen Auszahlungstermin zeigt StudioMieten dem Anbieter in der Buchungsübersicht an.
12.5 Der Anbieter kann über den auf ihn entfallenden Betrag bis zur Freigabe nicht verfügen. Dies dient der Abwicklung von Stornierungen und gemeldeten Problemfällen.
12.6 Scheitert eine Zahlung, wird sie zurückgebucht oder besteht ein negativer Saldo, kann StudioMieten offene Beträge mit künftigen Auszahlungen verrechnen.
13.1 Für freiwillige Stornierungen durch den Gast gilt einheitlich folgende Regelung:
13.2 Maßgeblich für die Fristen ist der Zeitpunkt der Buchungsbestätigung und der Zeitpunkt des Nutzungsbeginns.
13.3 Gesetzliche Rechte des Gasts, insbesondere Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber dem Anbieter, bleiben unberührt. § 16 geht dieser Regelung vor.
Übersicht: studiomieten.com/stornoregeln-und-widerruf
14.1 Storniert der Anbieter eine bestätigte Buchung, erhält der Gast den Gesamtbetrag einschließlich Servicegebühr vollständig zurück. Ein Anbieteranteil wird nicht ausgezahlt.
14.2 Wiederholte Stornierungen durch den Anbieter können zu Maßnahmen nach § 21 führen.
14.3 Schadenersatzansprüche des Gasts gegen den Anbieter wegen der Stornierung bleiben unberührt und richten sich ausschließlich gegen den Anbieter.
15.1 Systemleistung von StudioMieten. Verbraucher haben bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Der Gast verlangt im Buchungsvorgang ausdrücklich, dass StudioMieten mit der Systemleistung sofort beginnt, und bestätigt, zur Kenntnis genommen zu haben, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung dieser Leistung erlischt (§ 11 Abs. 1 iVm § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG bzw. § 356 Abs. 4 BGB). Die Systemleistung ist mit der technischen Herstellung und Übermittlung der Buchung vollständig erbracht.
15.2 Nutzungsvertrag mit dem Anbieter. Für den Vertrag über die Flächennutzung besteht kein Widerrufsrecht, wenn ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum für die Erbringung vereinbart ist (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG bzw. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Buchungen über StudioMieten sind stets auf einen bestimmten Zeitraum bezogen; ein Widerrufsrecht besteht daher nicht. Vertragspartner ist insoweit ausschließlich der Anbieter.
15.3 Unabhängig vom Widerrufsrecht gelten die Stornoregeln nach § 13.
15.4 Für das Benutzerkonto ohne Buchung besteht ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Der Widerruf erfolgt formlos durch Erklärung gegenüber StudioMieten oder durch Löschung des Kontos. Da die Kontoführung unentgeltlich ist, entstehen dabei keine Zahlungsansprüche.
Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular: studiomieten.com/stornoregeln-und-widerruf
16.1 Erhält der Gast keinen Zugang, erscheint der Anbieter nicht oder weicht die Fläche erheblich vom Inserat ab, meldet der Gast dies über die Buchung und fügt Nachweise bei. Ein solcher Fall ist keine freiwillige Stornierung; § 13 gilt insoweit nicht.
16.2 Umgekehrt kann der Anbieter melden, dass der Gast nicht erschienen ist. Er fügt der Meldung eigene Nachweise bei, dass er selbst vor Ort war. In diesem Fall wird der Gast aufgefordert, innerhalb einer ausdrücklich angezeigten Frist von 48 Stunden nachzuweisen, dass er die Fläche genutzt oder aufgesucht hat.
16.3 Mit jeder Meldung nach Abs. 1 oder Abs. 2 werden Auszahlung und Erstattung gesperrt. Die jeweils betroffene Gegenseite erhält die 48-Stunden-Frist, um eigene Nachweise vorzulegen; auf die Folge des Fristablaufs wird sie in der Fristsetzung ausdrücklich hingewiesen.
16.4 Legt die Gegenseite eines Falls nach Abs. 1 (Anbieter) innerhalb der Frist keine Nachweise vor, wird der Gesamtbetrag einschließlich Servicegebühr an den Gast erstattet.
16.5 Legen beide Seiten Nachweise vor, bleiben Auszahlung und Erstattung gesperrt, bis eine Einigung zwischen Anbieter und Gast oder eine verbindliche Entscheidung vorliegt. StudioMieten trifft in diesem Fall keine einseitige Entscheidung über den Betrag und maßt sich keine Schiedsfunktion an. Ein Fall des Gast-Nichterscheinens nach Abs. 2 wird stets in diesem Verfahren behandelt; eine automatische Geldfolge tritt hier nicht ein.
16.6 Zur Vorbereitung der menschlichen Entscheidung kann StudioMieten die eingereichten Nachweise, einschließlich technischer Metadaten der Fotos, mit Unterstützung automatisierter Verfahren aufbereiten und eine Einschätzung erstellen lassen. Diese Einschätzung ist ausschließlich beratend. Die Entscheidung trifft stets ein Mensch; eine ausschließlich automatisierte Entscheidung über den Betrag findet nicht statt. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
16.7 Die Sperre nach Abs. 5 ist zeitlich begrenzt. Kommt innerhalb von 90 Tagen keine Einigung zustande, wird der Betrag nach der zuletzt dokumentierten Sachlage abgewickelt; die Beteiligten werden zuvor informiert. Der Rechtsweg bleibt in jedem Fall offen.
16.8 Gesetzliche Ansprüche zwischen Anbieter und Gast bleiben unberührt.
17.1 Erstattungen erfolgen auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel des Gasts.
17.2 Ist der Anbieteranteil bereits gutgeschrieben, wird der zu erstattende Anteil vor der Erstattung aus dem Guthaben des Anbieters zurückgeholt.
17.3 Ist der Anbieteranteil bereits auf das Bankkonto des Anbieters ausgezahlt, ist eine automatische Rückholung technisch nicht mehr möglich. Der Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den zu erstattenden Betrag auf Aufforderung zurückzuzahlen; StudioMieten kann ihn mit künftigen Auszahlungen verrechnen.
17.4 Bei Rückbuchungen durch den Karteninhaber oder dessen Bank wird der betroffene Betrag bis zur Klärung von der Auszahlung ausgenommen.
18.1 Anbieter sind für die ordnungsgemäße Versteuerung ihrer Einnahmen und für die Ausstellung allfälliger Rechnungen an den Gast selbst verantwortlich.
18.2 StudioMieten ist nicht Rechnungsleger für die Leistungen des Anbieters.
18.3 StudioMieten führt über die über die Plattform zustande gekommenen Umsätze Aufzeichnungen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere nach § 18 Abs. 11 und 12 UStG 1994. Diese Aufzeichnungen werden der Abgabenbehörde auf Verlangen übermittelt.
18.4 Anbieter sind verpflichtet, die für steuerliche Aufzeichnungs- und Meldepflichten erforderlichen Angaben bereitzustellen und aktuell zu halten. Werden gesetzlich erforderliche Angaben trotz zweimaliger Aufforderung nicht erteilt, kann StudioMieten Auszahlungen zurückhalten oder das Konto sperren, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
19.1 Eine Bewertung kann nur abgeben, wer die betreffende Buchung über die Plattform abgeschlossen und deren Nutzungszeitraum durchlaufen hat. StudioMieten stellt dies technisch sicher; Bewertungen ohne zugrundeliegende Buchung sind nicht möglich.
19.2 Bewertungen müssen sachlich und wahrheitsgemäß sein und sich auf die tatsächlich gebuchte Leistung beziehen.
19.3 Bewertungen werden nicht gegen Entgelt erstellt, erworben oder bevorzugt dargestellt. Anbieter dürfen Bewertungen weder erkaufen noch von einer Gegenleistung abhängig machen.
19.4 Eine Bewertung kann nur nach Maßgabe von § 21 entfernt oder ausgeblendet werden, insbesondere wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, personenbezogene Daten Dritter oder Inhalte ohne Bezug zur gebuchten Leistung enthält.
20.1 Die Nachrichtenfunktion dient der Abstimmung über konkrete Buchungen.
20.2 Es ist unzulässig, Buchungen, die über die Plattform angebahnt wurden, gezielt außerhalb der Plattform abzuschließen, um die Gebühren zu umgehen.
20.3 StudioMieten ist nicht verpflichtet, Kommunikationsinhalte allgemein zu überwachen (Art. 8 der Verordnung (EU) 2022/2065). Zur Erkennung von Umgehungsversuchen, Betrug und rechtswidrigen Inhalten werden automatisierte Verfahren eingesetzt; § 21 gilt.
21.1 Unzulässige Inhalte. Unzulässig sind insbesondere: Inserate für Flächen, zu deren Überlassung der Nutzer nicht berechtigt ist; unrichtige oder irreführende Angaben zu Lage, Größe, Ausstattung, Preis oder Verfügbarkeit; Inhalte, die Rechte Dritter verletzen; diskriminierende, beleidigende, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte; Inhalte, die auf die Umgehung der Plattform oder ihrer Gebühren gerichtet sind; Bewertungen ohne zugrundeliegende Buchung.
21.2 Eingesetzte Mittel. StudioMieten prüft Inserate und andere Nutzerinhalte sowohl aufgrund von Meldungen als auch eigeninitiativ. Dabei werden automatisierte Verfahren einschließlich künstlicher Intelligenz eingesetzt.
21.3 Automatisierte Entscheidungen. Neu erstellte und geänderte Inserate werden automatisiert geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung entscheidet ohne vorherige Beteiligung eines Menschen darüber, ob ein Inserat veröffentlicht oder zur weiteren Prüfung zurückgehalten und deaktiviert wird. Bewertungstexte werden bei Abgabe automatisiert geprüft. Meldungen werden automatisiert vorsortiert; die Entscheidung über eine Maßnahme trifft in diesen Fällen ein Mensch.
21.4 Anspruch auf menschliche Überprüfung. Jeder Nutzer, dessen Inhalt aufgrund einer automatisierten Entscheidung nach Abs. 3 zurückgehalten, deaktiviert oder entfernt wurde, kann nach Abs. 8 eine Überprüfung durch einen Menschen verlangen. Diese erfolgt ohne Kosten und ohne Angabe von Gründen (Art. 22 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679).
21.5 Mögliche Maßnahmen. Je nach Schwere, Häufigkeit und Auswirkung kommen in Betracht: Hinweis mit Aufforderung zur Korrektur, Einschränkung der Sichtbarkeit einschließlich Herabstufung in der Reihenfolge, Entfernung einzelner Inhalte, Aussetzung von Auszahlungen, vorübergehende Sperre einzelner Funktionen, vorübergehende oder dauerhafte Sperre des Kontos sowie Kündigung nach § 26.
21.6 Maßstab. StudioMieten wendet diese Maßnahmen sorgfältig, objektiv, verhältnismäßig und unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten an (Art. 14 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2022/2065).
21.7 Meldeverfahren. Jede Person kann Inhalte melden, die sie für rechtswidrig oder unzulässig hält. Die Meldung ist über die Meldefunktion beim jeweiligen Inserat oder per E-Mail an info@studiomieten.com möglich und soll enthalten: eine Begründung, warum der Inhalt unzulässig ist; die genaue Fundstelle; Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person; die Bestätigung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind. StudioMieten bestätigt den Eingang unverzüglich und teilt die Entscheidung mit.
21.8 Begründung. Ergreift StudioMieten eine Maßnahme nach Abs. 5, erhält der betroffene Nutzer spätestens mit deren Wirksamwerden eine Begründung. Diese enthält: Art, Umfang und Dauer der Maßnahme; die zugrundeliegenden Tatsachen und die Angabe, ob sie auf eine Meldung oder eigene Prüfung zurückgeht; die Angabe, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden; bei angenommener Rechtswidrigkeit die Rechtsgrundlage; bei einem Verstoß gegen diese AGB die konkret einschlägige Bestimmung; sowie einen Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit nach Abs. 9 und den Rechtsweg (Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/2065).
21.9 Widerspruch. Der betroffene Nutzer kann einer Maßnahme innerhalb von sechs Monaten ab Zugang der Begründung per E-Mail an info@studiomieten.com widersprechen. StudioMieten prüft den Widerspruch unter Einbeziehung einer natürlichen Person und teilt das Ergebnis begründet mit. Erweist sich der Widerspruch als berechtigt, wird die Maßnahme unverzüglich aufgehoben und der betroffene Inhalt oder Zugang wiederhergestellt.
22.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
22.2 Anbieter und Gäste erhalten im Rahmen einer bestätigten Buchung die zur Durchführung erforderlichen Daten der jeweils anderen Seite. Diese dürfen ausschließlich zur Abwicklung der Buchung verwendet werden, insbesondere nicht für Werbung.
22.3 Anbieter, die im Zusammenhang mit der Flächennutzung eigene personenbezogene Daten verarbeiten, sind hierfür selbst Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.
Datenschutzerklärung: studiomieten.com/datenschutz
23.1 StudioMieten haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
23.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet StudioMieten nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare, typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung des Systems überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
23.3 Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Personenschäden, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für arglistiges Verhalten sowie in allen weiteren Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
23.4 StudioMieten haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit von Anbieterangaben, Nutzerinhalten, Bewertungen oder Nachrichten, soweit keine eigene Pflichtverletzung vorliegt.
23.5 StudioMieten haftet nicht für Verfügbarkeit, Zustand, Ausstattung, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit einer Fläche und nicht für Vertragsverletzungen zwischen Anbieter und Gast, soweit StudioMieten diese nicht selbst schuldhaft verursacht hat.
23.6 Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Buchungen, Datenverluste und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und Abs. 3 nicht entgegensteht.
24.1 Nutzer haften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
24.2 Verletzt ein Nutzer schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften und wird StudioMieten deshalb von Dritten in Anspruch genommen, hat der Nutzer StudioMieten die dadurch entstehenden Schäden und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat oder StudioMieten sie mitverursacht hat.
24.3 StudioMieten informiert den Nutzer unverzüglich über eine solche Inanspruchnahme und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor Ansprüche anerkannt oder verglichen werden.
25.1 Vertriebskanäle. StudioMieten kann Inserate zusätzlich über eigene Profile in sozialen Netzwerken, Newsletter an registrierte Nutzer und die Indexierung durch Suchmaschinen bewerben. Der Anbieter kann der Bewerbung außerhalb der Plattform jederzeit formlos widersprechen. Partnerprogramme mit Provisionsbeteiligung Dritter bestehen nicht (Art. 3 Abs. 1 lit. d der Verordnung (EU) 2019/1150).
25.2 Nebenleistungen. StudioMieten bietet Gästen keine eigenen Nebenwaren oder Nebendienstleistungen zur Flächennutzung an (Art. 6).
25.3 Differenzierte Behandlung. StudioMieten betreibt keine eigenen Inserate. Eine unterschiedliche Behandlung von Anbietern besteht nur insoweit, als Inserate mit Sofortbuchung nach § 8 höher eingestuft werden können und als „Gästeliebling" gekennzeichnete Inserate vorrangig angezeigt werden. Beides steht jedem Anbieter unter denselben Bedingungen offen und ist nicht entgeltpflichtig (Art. 7).
25.4 Datenzugang. Der Anbieter erhält Zugang zu den Kontaktdaten der Gäste seiner bestätigten Buchungen, zum Nachrichtenverlauf, zu seinen Buchungs- und Zahlungsdaten sowie zu aggregierten Statistiken über Aufrufe und Buchungen seiner Inserate. Kein Zugang besteht zu Daten anderer Anbieter und zu Marktdaten der Gesamtplattform (Art. 9).
25.5 Keine Bestpreisbindung. Der Anbieter darf dieselbe Fläche über andere Kanäle zu abweichenden, auch günstigeren Bedingungen anbieten (Art. 10).
25.6 Daten nach Vertragsende. Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses kann der Anbieter seine Inserats-, Buchungs- und Rechnungsdaten 30 Tage lang abrufen. Danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen (Art. 8).
26.1 Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.
26.2 Nutzer können das Nutzungsverhältnis jederzeit beenden und ihr Konto in den Einstellungen selbst löschen. Die Löschung ist möglich, sobald keine offene Buchung und keine in Abwicklung befindliche Zahlung mehr besteht und kein Auszahlungsguthaben mehr auf dem Konto liegt. Bestehen bereits abgewickelte Buchungen, deren Buchungs-, Rechnungs- und Zahlungsdaten gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden bei der Löschung die personenbezogenen Profildaten entfernt, während diese aufbewahrungspflichtigen Datensätze — einschließlich der auf Rechnungen ausgewiesenen Angaben — für die gesetzliche Dauer unverändert erhalten bleiben. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
26.3 Gegenüber Nutzern, die nicht als Anbieter auftreten, kann StudioMieten mit einer Frist von einem Monat ordentlich kündigen.
26.4 Gegenüber Anbietern, die über die Plattform Verbrauchern Leistungen anbieten, kündigt StudioMieten das Nutzungsverhältnis unter Angabe der Gründe auf einem dauerhaften Datenträger mit einer Frist von mindestens 30 Tagen (Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/1150).
26.5 Die Frist nach Abs. 4 entfällt, wenn StudioMieten einer gesetzlichen Pflicht zur sofortigen Beendigung unterliegt oder der Anbieter wiederholt gegen diese AGB verstoßen hat. Die Begründung erfolgt auch dann unverzüglich.
26.6 Die Einschränkung oder Aussetzung einzelner Inserate erfolgt unter Angabe der Gründe spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens (Art. 4 Abs. 1).
26.7 Eine sofortige Sperre ist zulässig bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, bei begründetem Betrugsverdacht, bei konkreten Sicherheitsrisiken, bei vorsätzlich falschen Angaben und bei missbräuchlicher Nutzung. § 21 Abs. 8 und 9 gelten auch in diesen Fällen.
26.8 Bereits bestätigte Buchungen bleiben von einer Kündigung oder Sperre unberührt, soweit nicht gerade die Buchung Gegenstand der Maßnahme ist. Ist eine Abwicklung nicht mehr möglich, wird der Gast vollständig einschließlich Servicegebühr erstattet.
26.9 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unbenommen.
27.1 StudioMieten kann diese AGB ändern, wenn dies wegen geänderter Rechtslage, geänderter Rechtsprechung, technischer Entwicklungen, Änderungen des Leistungsangebots oder aus sonstigen sachlichen Gründen erforderlich ist.
27.2 Änderungen werden mindestens vier Wochen, gegenüber Anbietern mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt.
27.3 In der Änderungsmitteilung wird gesondert und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Ausbleiben eines Widerspruchs als Zustimmung gilt, und welche Folgen dies hat. Ohne diesen Hinweis tritt die Zustimmungswirkung nicht ein.
27.4 Der Nutzer kann das Nutzungsverhältnis innerhalb der Frist jederzeit fristlos beenden. Anbietern steht dieses Recht nach Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/1150 zwingend zu.
27.5 Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung berühren, insbesondere Erhöhungen der Servicegebühr, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers. Eine Zustimmungsfiktion nach Abs. 3 gilt hierfür nicht.
27.6 Die Frist entfällt, soweit die Änderung zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht oder zur Abwehr einer unvorhergesehenen Gefahr für die Sicherheit des Systems erforderlich ist.
28.1 Beschwerden und Anliegen können jederzeit an info@studiomieten.com gerichtet werden. StudioMieten prüft sie sachlich und antwortet in angemessener Frist. Anfragen werden von einer natürlichen Person bearbeitet; eine ausschließlich automatisierte Bearbeitung findet nicht statt (Art. 12 der Verordnung (EU) 2022/2065).
28.2 Zentrale Kontaktstelle für Behörden, die Europäische Kommission und das Gremium für digitale Dienste (Art. 11 der Verordnung (EU) 2022/2065): info@studiomieten.com. Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.
28.3 StudioMieten ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Erklärung gilt zugleich als Erklärung nach § 36 Abs. 1 Z 1 des deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes.
28.4 Unabhängig davon weisen wir auf folgende anerkannte Schlichtungsstellen hin, an die sich Verbraucher wenden können:
28.5 Die frühere Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung wurde durch die Verordnung (EU) 2024/3228 mit Wirkung zum 20. Juli 2025 eingestellt. Ein Verweis darauf erfolgt daher nicht mehr.
28.6 Das Recht der Nutzer, die ordentlichen Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.
29.1 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
29.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008).
29.3 Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand Wien. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; ein Verbraucher kann insbesondere an seinem Wohnsitz klagen und nur dort geklagt werden, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
29.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Bei Verbrauchern tritt an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.
29.5 Diese AGB sind unter studiomieten.com/agb in einer strukturierten, maschinenlesbaren Fassung abrufbar (Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065).
29.6 Stand dieser Fassung: 29.07.2026.